altkatholiken.net Altkatholische
Kirchengemeinde
Salzburg
Altkatholische Kirche
Seelsorge
Gottesdienste
Gemeindeleben
Kontakt

Struktur der altkatholischen Kirche Österreichs

Bischof John

Seit 2008 unser Bischof:
Mag. theol. Dr. phil. John Ekemezie Okoro

Die Altkatholischen Kirchen sind Landeskirchen. Ihre Verfassung ist bischöflich-synodal, d.h. die Leitung und Verwaltung der Kirche erfolgt im Zusammenwirken des Bischofs mit den in den Synodalrat gewählten Geistlichen und LaienvertreterInnen. Die Versammlung aller Erwachsenen der Gemeinde wählt den Pfarrer und einen Gemeindevorstand, ebenso die Abgeordneten zur Synode. Die Synode wählt den Bischof und den Synodalrat, der zusammen mit dem Bischof zwischen den Synoden die Kirche leitet. Synodalität ist nicht gleichzusetzen mit demokratischer Mehrheitsentscheidung. Synodalität beschreibt den gemeinsamen Weg aller Gläubigen, um Entscheidungen zu finden.

Der Bischof

Der Bischof wird von der Synode gewählt und nach der Wahl vom Erzbischof von Utrecht oder einem anderen altkatholischen Bischof unter Assistenz von zwei weiteren Bischöfen, die alle in der apostolischen Sukzession stehen, geweiht.
Der Bischof führt die Aufsicht über die Kirche, ihm obliegt die Sorge für die Erhaltung der Bekenntnisgrundlagen und der Liturgie.

Der Synodalrat

Der Synodalrat steht dem Bischof für Verwaltungsaufgaben zur Seite. Ihm obliegt insbesondere die Vermögensverwaltung.
Der Synodalrat besteht aus drei geistlichen und sechs weltlichen SynodalrätInnen, die von der Synode auf die Dauer von sechs Jahren mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden. Bischof und Synodalrat bilden die Kirchenleitung. Der Bischof und der/die Vorsitzende des Synodalrats vertreten die Kirche nach außen.

Die Synode

Die Synode ist das oberste gesetzgebende Organ der Kirche. Sie tritt alle drei Jahre zusammen. Die Einberufung muss sechs Monate vorher durch den Synodalrat erfolgen. Stimmberechtigt sind: der Bischof, die geistlichen AmtsträgerInnen, die SynodalrätInnen und die Abgeordneten der Gemeinden, die nur weltlichen Standes sein können. Antragsberechtigt sind: der Bischof, die Geistlichenkonferenz, der Synodalrat und die Kirchengemeinden.

Die einzelnen Kirchengemeinden

Die Altkatholische Kirche ist in Kirchengemeinden gegliedert. Oberstes Organ der Kirchengemeinden ist die Gemeindeversammlung, in der alle Glaubensgeschwister der betreffenden Gemeinde ab dem 16. Lebensjahr stimmberechtigt sind. Die Gemeindeversammlung wählt den Pfarrer oder die Pfarrerin und den Gemeindevorstand, welche die Kirchengemeinde leiten und verwalten; sowie die Abgeordneten zur Synode.

Altkatholische Kirche
Wir
Struktur
Geschichte
Ökumene
Utrechter Union
Bonner Agreement
Links
ALTKATHOLIKEN.NET